Hallo,
vor kurzem hat doch ein junger tiroler Autofahrer mich und meine geliebte NT 700 beschädigt. Wird nun nach österreichischem Recht für die Zeit der Nichtnutzung auch eine Entschädigung von der Haftpflichtversicherung bezahlt? Wenn ja, wie hoch und für wie lang. Meine NT erlitt Totalschaden, ich nur Prellungen.
Gruß
Otto aus D
Ausfallgeld für Nutzungsausfall?
- Annette & Maxl
- Oberguru

- Beiträge: 1047
- Registriert: Sonntag, 30. Juli 2006, 22:01
- Deauville Modell: NT650V
- Baujahr: 2003
- Farbe: silber
- Kilometerstand: 101000
- Kilometer/Jahr (ca.):: 6000
- Wohnort: Erding / Bayern
Re: Ausfallgeld für Nutzungsausfall?
Hallo Otto aus D,
hier Max aud D(eutschland)
bei meinem Autounfall hieß es Wiederbeschaffungszeitraum 14 Tage
wieviel Ausfallentschädigung weis ich nicht mehr.
Wohlgemerkt Daten gelten hier in Bayern,
soll von mir nur ein Anhaltspunkt sein
Gruß Max
hier Max aud D(eutschland)
bei meinem Autounfall hieß es Wiederbeschaffungszeitraum 14 Tage
wieviel Ausfallentschädigung weis ich nicht mehr.
Wohlgemerkt Daten gelten hier in Bayern,
soll von mir nur ein Anhaltspunkt sein
Gruß Max
Puch DS50, Horex Resident, Puch T3 (1934), Suzuki Savage, Honda Deauville 650, Honda Dominator
Jetzt Honda SH300i Roller
Jetzt Honda SH300i Roller
- Grazer
- Oberguru

- Beiträge: 1543
- Registriert: Mittwoch, 19. September 2007, 10:46
- Deauville Modell: Ich fahre keine Deauville
- Farbe: magenta
- Kilometerstand: 160.000
- Kilometer/Jahr (ca.):: 20.000
- Wohnort: Bregenz
- Kontaktdaten:
Re: Ausfallgeld für Nutzungsausfall?
hallo otto,
nach ösi-recht (bitte bessert mich aus, wenn ich daneben liege!) gibt es sowas wie nutzungsausfall nicht... du kannst zwar ein leihfahrzeug nehmen, mußt es aber zuerst selber löhnen und kannst dann als zivilklage das geld einklagen... inwieweit du da allerdings recht erhältst, kann dir niemand sagen! hatte das selbe problem, als ein halbtoter durch verwechseln von bremse mit gas meinen kombi geschrottet hat und ich dann mehr oder weniger (eher weniger) freiwillig mit zug und bus in die arbeit mußte...
anders sieht das aus, wenn ein deutscher uns ösis die fahrzeuge tötet! da ist das deutsche recht definitiv besser erdacht! sollten wir vielleicht auch mal kopieren, und nicht nur so sinnloses zeug wie umweltzonen...
nach ösi-recht (bitte bessert mich aus, wenn ich daneben liege!) gibt es sowas wie nutzungsausfall nicht... du kannst zwar ein leihfahrzeug nehmen, mußt es aber zuerst selber löhnen und kannst dann als zivilklage das geld einklagen... inwieweit du da allerdings recht erhältst, kann dir niemand sagen! hatte das selbe problem, als ein halbtoter durch verwechseln von bremse mit gas meinen kombi geschrottet hat und ich dann mehr oder weniger (eher weniger) freiwillig mit zug und bus in die arbeit mußte...
anders sieht das aus, wenn ein deutscher uns ösis die fahrzeuge tötet! da ist das deutsche recht definitiv besser erdacht! sollten wir vielleicht auch mal kopieren, und nicht nur so sinnloses zeug wie umweltzonen...

einmal honda, immer honda! drei deauvilles in einem motorrad: Honda Goldwing GL1500/6SE!
die homepage für alle motorradverrückten!!! da könnt ihr noch was lernen!!!