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Drossel.
Verfasst: Montag, 30. Juni 2014, 20:53
von Boernie
Hallo Freunde.
Ich habe da mal eine Frage.
Kann man die 700derter Ville drosseln?????
Ich hab einen Kollegen der meine schwarze evtl. kaufen will und der macht gerade in Austria den Führerschein .
In Österreich darf man ja alsAnfänger nicht zu viele Pferdchen haben sagt er.
Wer kann mir weiterhelfen ??????
Gruß Börnie.
Re: Drossel.
Verfasst: Montag, 30. Juni 2014, 21:14
von BoDeau
soweit ich weiß kann man die 700er (Einspritzer) über Gaswegbegrenzer drosseln. Einen Link habe ich auf die Schnelle gefunden:
http://www.zietech.de/motorrad-teile/tu ... /a-601365/
Es gibt aber sicher auch andere Hersteller, auch eine Anfrage beim Freundlichen kommt vielleicht in Betracht.
Re: Drossel.
Verfasst: Montag, 15. September 2014, 20:35
von Jörg66
Hallo Boerni ,
ich hab meine 700 er über den Gaswegbegrenzer drosseln lassen .
Das Teil ist von der Firma " alpha Technik " 02-RC52-K35 .
hoffe dir damit geholfen zu haben .
LG Jörg
Re: Drossel.
Verfasst: Dienstag, 16. September 2014, 15:37
von hiho
Boernie hat geschrieben:Hallo Freunde.
Ich habe da mal eine Frage.
Kann man die 700derter Ville drosseln?????
Ich hab einen Kollegen der meine schwarze evtl. kaufen will und der macht gerade in Austria den Führerschein .
In Österreich darf man ja alsAnfänger nicht zu viele Pferdchen haben sagt er.
Wer kann mir weiterhelfen ??????
Gruß Börnie.
Es gibt im Alpenland mitlerweile 4 Variationen des alten A Füherscheins:
AM: (Elektro-Scooter mit mehr als 25 km/h oder über 600 W, Vierrädrige Leicht-KfZ) ab 15 Jahren möglich
A1: 11 kW (15 PS) Leistung max. = mind. 10 kg pro kW
0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max.
Dreirädrige-KfZ, 15 kW (20,4 PS) Leistung max, ab 16 Jahren möglich
A2: Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
A: Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige-KfZ mit mehr als 15 kW
möglich ab 20 als Stufenführerschein oder ab 24 Jahren direkt!
hoffe, dein Bekannter ist schon 24, dann spart er sich den ganzen Hokuspokus mit Drosseln!!!
Hiho
Re: Drossel.
Verfasst: Dienstag, 16. September 2014, 16:41
von hape
Also mir fallen da zum HIHO 2 Punkte ein
1) Das hast aus dem KFG oder der StVO abgeschrieben - unglaublich
2) Irgendwer aus dem Forum sagt - Drossel sind Vögel und gehören nicht ins Moped!!!!! Hab ich wo gelesen!!
Gruß
Hape
PS: Das hilft jetzt zwar dem Boerni nix, gehört aber auch geesagt!!!
hiho hat geschrieben:Boernie hat geschrieben:Hallo Freunde.
Ich habe da mal eine Frage.
Kann man die 700derter Ville drosseln?????
Ich hab einen Kollegen der meine schwarze evtl. kaufen will und der macht gerade in Austria den Führerschein .
In Österreich darf man ja alsAnfänger nicht zu viele Pferdchen haben sagt er.
Wer kann mir weiterhelfen ??????
Gruß Börnie.
Es gibt im Alpenland mitlerweile 4 Variationen des alten A Füherscheins:
AM: (Elektro-Scooter mit mehr als 25 km/h oder über 600 W, Vierrädrige Leicht-KfZ) ab 15 Jahren möglich
A1: 11 kW (15 PS) Leistung max. = mind. 10 kg pro kW
0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max.
Dreirädrige-KfZ, 15 kW (20,4 PS) Leistung max, ab 16 Jahren möglich
A2: Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
A: Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige-KfZ mit mehr als 15 kW
möglich ab 20 als Stufenführerschein oder ab 24 Jahren direkt!
hoffe, dein Bekannter ist schon 24, dann spart er sich den ganzen Hokuspokus mit Drosseln!!!
Hiho
Re: Drossel.
Verfasst: Mittwoch, 17. September 2014, 20:20
von Boernie
Re: Drossel.
Verfasst: Donnerstag, 18. September 2014, 08:38
von hiho
[quote="hape"]Also mir fallen da zum HIHO 2 Punkte ein
1) Das hast aus dem KFG oder der StVO abgeschrieben - unglaublich
Hape, versteh deine Anmerkung nicht!
Was ist an meinem Eintrag "Unglaublich"?
Hat wer (oder ich) behauptet, das ich das Gesetz geschrieben hab und es auf meinem Mist gewachsen ist?
Natürlich hab ich es abgeschrieben, oder hast du es so genau im Kopf!
Also erklär mal, was dich an meinem Beitrag stört.......
Hiho
Leute gibts........
Re: Drossel.
Verfasst: Donnerstag, 18. September 2014, 09:18
von hape
Hallo Hiho
Aber
gar nix stört mich daran!!!! War eher scherzhaft gemeint - weil Du es wirklich ausführlich beschrieben hast!!!
Keinerlei Kritik oder sonstwas
Gruß aus Wien
Hape
hiho hat geschrieben:hape hat geschrieben:Also mir fallen da zum HIHO 2 Punkte ein
1) Das hast aus dem KFG oder der StVO abgeschrieben - unglaublich
Hape, versteh deine Anmerkung nicht!
Was ist an meinem Eintrag "Unglaublich"?
Hat wer (oder ich) behauptet, das ich das Gesetz geschrieben hab und es auf meinem Mist gewachsen ist?
Natürlich hab ich es abgeschrieben, oder hast du es so genau im Kopf!
Also erklär mal, was dich an meinem Beitrag stört.......
Hiho
Leute gibts........
Re: Drossel.
Verfasst: Dienstag, 4. November 2014, 15:27
von Ewald
Eine deauville lässt man freien lauf
